Beteiligung von Gruppen der Bevölkerung

Bezirkliche Beauftragte

Übersicht aller bezirklichen Beauftragten, an die man sich wenden kann.

Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Marzahn-Hellersdorf

Das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro ist ein Projekt des Humanistischen Verbandes Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg. Es versteht sich als ist Ansprechpartner für alle großen und kleinen Leute, wenn es um Beteiligung und Mitbestimmung geht.

Integrationsbeirat

Der Integrationsbeirat ein ehrenamtliches Gremium. Es besteht aus Mitgliedern von Flüchtlings- und Migrantenorganisationen, Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung, bezirklichen Vereinen, Trägern, Institutionen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Diese tauschen sich zu Themen der Integrationspolitik aus und beraten sich gegenseitig.

Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf

Die Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf ist eine Interessensvertretung von Seniorinnen und Senioren. Sie setzt sich für gesellschaftliche Teilhabe, Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen ein.

Beteiligung von Frauen

Der Frauenbeirat ist ein vom Bezirksamt berufenes Gremium, welches selbständig und unabhängig arbeitet. Er versteht sich als ein überparteiliches Gremium, das die Interessen und Belange der Frauen im Bezirk vertritt und fördert. Die Mitglieder des Frauenbeirates vertreten die Interessen der im Bezirk lebenden und/oder arbeitenden Frauen gegenüber dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV).

FrauenNetz: Seit 2001 agiert das FrauenNetz Marzahn-Hellersdorf als Zusammenschluss der Frauenprojekte im Bezirk. Bei monatlichen Treffen kommen Vertreterinnen der einzelnen Projekte mit weiteren Aktiven, wie der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes zusammen, um sich über genderpolitische Themen zu vernetzen.

Frauentreff Hellma: Begegnungs- und Kommunikationsstätte für Frauen.

Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.