Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.